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beeiden (jemanden)



vereidigen; beeidigen


Wortart: Verb
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 20.09.2014
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Kommentare (1)


Die Feinheiten zweier Amtssprachen:
Deutsche Sachverständige werden vereidigt: „die Befugnisse und Verpflichtungen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ ( § 36 Gewerbeordnung ) - das ist die ominöse Abkürzung - „ö.b.u.v..“ , die gerne geführt wird.
Deutsche Übersetzer werden hingegen beeidigt: „die in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer“ (www.justiz-dolmetscher.de/).

Österreich aber ist anders, da werden (amtlich!) Sachverständige sowie Dolmetscher weder ver- noch beeidigt - beide werden nämlich beeidet.
Allerdings heißt der feierliche Vorgang nun aber nicht, wie zu erwarten wäre, „Beeidung“, sondern „Beidigung“ wie bei den deutschen Dolmetschern.

Solche österr. Feinheiten sind nun jedoch selbst den DUDEN-Leuten der Online-Redaktion zu fein,
die einerseits das binnendeutsche „beeidigen“ ihrer eigenen Übersetzer und Dolmetscher verleugnen ("veraltet"),
es aber andererseits fälschlich (noch dazu als "amtssprachlich"!) deren österr. Kollegen und anderen Sachverständigen zuschreiben, die doch gar nicht "beeidigt", sondern „beeidet“ werden:

„beeidigen:
Bedeutungen und Beispiele:
2. unter Eid nehmen, vereidigen
Gebrauch: österreichische Amtssprache, sonst veraltet
Beispiel: meist nur noch als attributives 2. Partizip: ein beeidigter Sachverständiger"
http://www.duden.de/rechtschreibung/beeidigen

Wenn aber (ausgewiesene ?) Experten hier Amtssprachenprobleme haben, ist's da ein Wunder, wenn das Auseinanderhalten der Begriffe erst recht dem gemeinen Volke schwerfällt?
Koschutnig 20.09.2014





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